Sehr geehrte Damen und Herren,
der ARBEITSKREIS VERGABERECHT ist eine kostenfreie Veranstaltung von Leinemann Partner Rechtsanwälte, bei der aktuelle Themen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung rund um das Vergaberecht diskutiert werden.
Am
Dienstag, den 25.08.2026, um 18:00 Uhr
findet in unserem Hause Ballindamm 7, 3. Stock, 20095 Hamburg, die Veranstaltung zu folgendem Thema statt:
„Was bringt das Vergabebeschleunigungsgesetz?“
Am 23. April 2026 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 21/1934, BT-Drs. 21/5525) angenommen. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Gesetz zugestimmt, es ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten.
Das Gesetz bringt unter anderem folgende Neuerungen:
- Flexibilisierung des Losgrundsatzes
- Vereinfachungen in der Leistungsbeschreibung
- Anhebung der Direktauftragswertgrenzen
- Erleichterungen bei der Verfahrenswahl
- Vereinfachungen bei Eignungskriterien und Nachweispflichten
- Vereinfachte Dokumentation
- Neuregelung der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit
- Absehen von der Unwirksamkeit bei De-facto-Vergaben
- Änderungen im Vergaberechtsschutz
Wir bereiten Sie als Vergabestelle oder Bieter gezielt auf die anstehenden Neuerungen vor. Selbstverständlich stehen ein kleiner Imbiss und kühle Getränke wie immer im Anschluss an den Arbeitskreis bereit.
Wir bitten um Zusagen bis spätestens Montag, den 17.08.2026. Es gilt das Prinzip „First come, first served“.
Bei Rückfragen können Sie uns gern auch telefonisch unter 040 – 46 89 92 – 0 kontaktieren.
Bis dahin und viele Grüße
Ihr LP Vergabeteam Hamburg