Tools & tactics für und gegen claims
Alles wird teurer – das ist meist auch bei Bauprojekten die Regel. Nur dass beim Bauen meist weniger die Inflation eine Rolle spielt, als vielmehr vermeidbare Gründe. Für Manches kann man bessere Vorsorge treffen oder Risiken durch vorherige Planung und Untersuchung kontrollierbar machen. Nur wenige Umstände muss man als notwendige Folge nachträglicher Veränderungen akzeptieren und als Risikozuschlag ins Budget nehmen.
Alles dazu erfahren Sie am 21.04.2026 in Berlin in unserem Fortgeschrittenen-Seminar unter Leitung von Prof. Dr. Ralf Leinemann!
Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir vermeidbare Probleme und die Möglichkeiten zur Vorsorge in Ausschreibung und Vertrag. Dabei sind wohlgemerkt beide Seiten zu berücksichtigen: Auftragnehmer und Auftraggeber blicken ganz unterschiedlich auf „Lücken“ in Konzept und Unterlagen. Der AG muss Lücken im Vorfeld vermeiden und – auch vertraglich – schließen, der AN wird sie im Angebot nutzen wollen und später Nachträge generieren. Die neue Rechtsprechung bewertet manches anders als früher – wir bringen Sie auf den neuesten Stand zu den interessantesten Streitfragen und Vertragsklauseln. Nichts ist so spannend und laufend im Wandel wie diese Schnittstelle zwischen Vergabe und Vertrag!
Seminar Nachträge und Bauzeit aus mangelhafter Ausschreibung
Erfahrung und das jahrzehntelange Standing der drei Referenten bürgen für die hochklassige Qualität und Lebendigkeit der Veranstaltung:
Prof. Dr. Ralf Leinemann,
Armin Preussler und
Dr. Christian v. Ulmenstein,
alle drei Fachanwälte für Vergaberecht und für Bau- und Architektenrecht.
Tagungsort: Berlin, Dienstag, den 21.04.2026, von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr im NH Collection Hotel Berlin Mitte am Checkpoint Charlie, Leipziger Str. 106-111, 10117 Berlin
Projektvorbereitung, Ausschreibung und Angebotsbearbeitung sowie nachfolgend die Entstehung von Nachträgen ab Vertragsschluss sind die Phasen, die über Mehrkosten und Bauzeit entscheiden. Wir erörtern gemeinsam die vertraglichen Möglichkeiten, mit den Feinheiten der Bestimmung des Vertragssolls, der Kosten und der zeitlichen Folgen umzugehen. Sie erhalten einen fundierten Überblick über den rechtlichen Meinungsstand anhand der aktuellsten Rechtsprechung zu diesen Themen, gerade auch zu den Überlappungen zwischen BGB- und VOB-Bauvertrag. Gemeinsam diskutieren wir auch künftige Handlungsstrategien und zu erwartende Entwicklungen, wie etwa den Gebäudetyp E und andere Reformideen unter Einbeziehung des Vergabebeschleunigungsgesetzes.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an alle, die im Bauwesen etwas bewegen: technische Führungskräfte, ProjektleiterInnen, Bereichs- und NiederlassungsleiterInnen von Bauunternehmen und Bauherren, EinkäuferInnen, KalkulatorInnen, Claims-Manager, GutachterInnen, technische und juristische BeraterInnen, und alle, die im Bauwesen mit der Bewältigung von Mehrkosten und Bauzeit befasst sind.
Themenkreise des Seminars
- Projektvorbereitung, Planung und Ausschreibung: Umgang mit Lücken und Fehlern in der Leistungsbeschreibung (VOB/A, SektVO): Hinweispflichten und Auslegungsmöglichkeiten.
- Aktuelle Vergaberechtsprechung: Aufklärung, Nachforderung, Nebenangebote, spekulative Preise, Ausschlüsse und Vorbehalte.
- Umgang mit Lücken nach Vertragsschluss: Störung der Geschäftsgrundlage, Baugrundrisiko, Nachträge, Termin- und Genehmigungsrisiko.
- Geänderte und zusätzliche Leistungen nach § 2 Abs. 5, 6 VOB/B oder nach §§ 650b/c BGB (gilt jetzt beides?).
- Neue Gesetzgebungsvorhaben 2026: Gebäudetyp E, Vergabebeschleunigungsgesetz und ihre Folgen für Bauverträge und Ausschreibungen.
- Aus Bietersicht: Angebote auf lückenhafte Ausschreibungen, Spekulieren auf Nachträge; Möglichkeiten der Einstellung der Arbeiten bei fehlender Nachtragsbeauftragung?
Aus Auftraggebersicht: Abwehr von Nachträgen; Rezepte gegen überhöhte Preisfortschreibung, Diskussion der tatsächlich erforderlichen Kosten. - Der Bauzeitnachtrag – Schadensersatz, Nachtragsvergütung oder Entschädigungsanspruch: Wie entstehen Mehrforderungen aus gestörtem Bauablauf und verlängerter Bauzeit – wie wehrt man sie ab? Diskussion der neuesten Rechtsprechung des BGH zu 642 BGB vom 19.09.2024 und ihrer Folgen.
Im Preis inbegriffen ist ein Mittagessen im Hotelrestaurant und Kaffeepausen inklusive Snacks. Jede/r Teilnehmer/in erhält eine Textsammlung „Baurecht 2025“ , herausgegeben von Leinemann Partner Rechtsanwälte.
Der Preis pro TeilnehmerIn beträgt 440,00 Euro zzgl. ges. MwSt. Wir bitten um Zusagen bis spätestens Freitag, den 07.04.2026. Bitte beachten Sie, dass pro Unternehmen maximal drei Anmeldungen möglich sind.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Leinemann Partner Rechtsanwälte