Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie herzlich zu unserem LP-Seminar „Steuerung und Überwachung von Planungsleistungen" am Donnerstag, den 19.11.2026 von 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr in Köln ein.
Thema: Steuerung und Überwachung von Planungsleistungen
Referenten: Dr. Oliver Homann und Dr. Tobias Köhler
Datum: Donnerstag, den 19.11.2026 von 09.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Ort: Leinemann Partner Rechtsanwälte, Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Erfolg oder Misserfolg eines Bauvorhabens entscheidet sich nicht erst auf der Baustelle – sondern auch bereits bei der Planung. Wer als Bauherr oder General-/Totalübernehmer den Planungsprozess nicht steuert, riskiert Projektverzögerungen und Nachträge.
Doch wie lässt sich der Planervertrag so gestalten, dass Leistungssoll, Kostenobergrenze und Termine verbindlich sind? Welches Vergütungsmodell passt – und welche Alternativen bestehen zur HOAI? Wann wird aus einer Wiederholungsleistung ein berechtigter Nachtrag, und wann haftet der Planer für eine fehlerhafte Nachtragsprüfung, eine mangelhafte Bauüberwachung oder ein misslungenes Vergabeverfahren? Und wie trennt man sich von einem Planer, ohne die volle Vergütung zu schulden?
In unserem Seminar geben wir einen praxisnahen Überblick über den gesamten Lebenszyklus des Planervertrages: vom rechtlichen Rahmen (BGB, HOAI, AHO, VOB/B) über die Vergabe von Planungsleistungen und die Vertragsgestaltung bis hin zu Steuerungsinstrumenten wie Meilensteinplanung, Freigaberegelungen, Projekthandbuch und Verantwortungsmatrix.
Im zweiten Teil stehen die klassischen Konfliktfelder im Mittelpunkt: Rollen und Schnittstellen zwischen Bauherr, Architekt, Fachplanern und Projektsteuerung; die Prüfung von Planerrechnungen und Planernachträgen; die Mängelhaftung einschließlich Vorteilsausgleichung und Sowieso-Kosten sowie die Kündigung des Planervertrages.
Anhand aktueller Rechtsprechung und konkreter Formulierungsbeispiele zeigen wir, welche Stellschrauben im Vertrag und im Projektalltag genutzt werden können – aber auch wo die Grenzen der Steuerung verlaufen.
Das Seminar richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker – von öffentlichen Auftraggebern über private Bauherren bis hin zu Generalunternehmern und Generalplanern – und wendet sich dabei ausdrücklich auch an Einsteigerinnen und Einsteiger, die sich einen strukturierten Überblick über den Umgang mit Planungsleistungen verschaffen wollen.
Der Preis pro Teilnehmendem beträgt 399,00 Euro zzgl. ges. MwSt. Im Preis inbegriffen sind zwei Kaffeepausen inklusive Snacks sowie ein Mittagessen.
Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 8 Fortbildungspunkten von der Ingenieurkammer NRW, anerkannt. Damit ist auch eine Anerkennungsfähigkeit für weitere entsprechende Berufskammern möglich.
Wir bitten um Zusagen bis spätestens Freitag, den 30.10.2026. Es gilt das Prinzip „First come, first served".
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ihre
Leinemann Partner Rechtsanwälte