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16.08.2023 Neues zum Baurecht 03/2023

In unserem aktuellen Newsletter befassen wir uns unter anderem mit einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) , das zur Abkehr der bisherigen Rechtsprechung bei der Behandlung von verjährungsrelevanten Aspekten bei mehreren Mängeln im selbstständigen Beweisverfahren führt. Zudem werfen wir einen Blick auf die rechtliche Einordnung von Verbraucherbauverträgen im Kontext der gewerkeweisen Vergabe.

Des Weiteren werden wir uns mit Entscheidungen befassen, die die Vereinbarung verbindlicher Leistungstermine betreffen, sowie die Frage der ersparten Nachunternehmerkosten behandeln. Diese Urteile bieten einen spannenden Einblick in die dynamische Entwicklung der Rechtsprechung und tragen dazu bei, Rechtsunsicherheiten in diesen komplexen Rechtsgebieten zu klären.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen!

 


Dr. Amneh Abu Saris
Aline Eßers
Andrea Hierl
Eva Hildebrandt-Bouchon, M.A.
Hauke Meyhöfer


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Seit der Gründung am 1.1.2000 hat sich die Kanzlei zu einem der Marktführer in diesem Bereich entwickelt und ist deutschlandweit beratend tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. der Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und mehrerer LNG-Terminals, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, der Neubau der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen, der Prozess um die ÖPP-Autobahnstrecke der A 1 Hamburg-Bremen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
MAIL presse@leinemann-partner.de

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