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19.09.2023 September-Ausgabe des Vergabe Navigator erschienen
Die September-Ausgabe des Vergabe Navigator ist im Reguvis Verlag erschienen und enthält zahlreiche Besprechungen unserer Kolleginnen und Kollegen zur aktuellen Rechtsprechung.
Armin Preussler bespricht den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wann ausnahmsweise ein vorzeitiger Zuschlag nach §169 Abs. 2 Satz 7 GWB gestattet werden kann.
Annett Hartwecker erläutert den Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 1.6.2023 (VK 1-37/23), wonach auch RechtsanwältInnen eine Anonymisierung von Referenzen untersagt ist.
Werden staatliche Fördermittel gewährt, ist gerade für private Institutionen eine der entscheidenden Fragen, ob sie das Vergaberecht im Rahmen des geförderten Projektes anwenden müssen – Clarissa Sophie Busato bespricht das Urteil des Verwaltungsgericht Köln vom 3.3.2023 (16 K 2955/20), das bekräftigt, dass Unklarheiten bei der Auslegung der Regelungen des Förderbescheids zu Lasten der Erlassbehörde gehen.
Simon Gesing kommentiert den Beschluss vom 28.4.2023 (3194.Z3_01-22-57) der Vergabekammer Südbayern, der klarstellt, dass der Preis einziges Zuschlagskriterium sein darf, wenn nach dem Gegenstand des Auftrags und der Gesamtheit der Vergabeunterlagen erreicht werden kann, dass der Zuschlag auf das Angebot nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt wird.
Wann ein vorzeitiger Zuschlag gemäß des Beschluss vom 23.5.2023 (1/SVK/015-23) der Vergabekammer Sachsen ausnahmsweise gestattet ist, erläutert Anne Müller.
Zu guter Letzt kommentiert Moritz Schmidt den Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 7.7.2023 (1/SVK/012-23), wonach nicht nur bei der Vergabe der Rahmenvereinbarung selbst, sondern auch bei der späteren Vergabe der Einzelaufträge durch einen Miniwettbewerb aufgrund einer Rahmenvereinbarung der Rechtsweg zu den Vergabekammern eröffnet sein kann.
Der VergabeNavigator erscheint zweimonatlich und kann über Reguvis hier abonniert werden.
Clarissa Sophie Busato LL.M.
Simon Gesing, M.A.
Annett Hartwecker
Anne Müller
Armin Preussler
Moritz Schmidt
Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Über 100 hoch spezialisierte RechtsanwältInnen sind an den Standorten von Leinemann Partner in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. die Bauten der LNG-Terminals in Stade und Wilhelmshaven, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, die U-Bahn-Bauten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München, der Tunnel unter dem Fehmarnbelt, die Hamburger Elbphilharmonie, der Neubau der Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.
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