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Neues zum Baurecht 02/2017

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die 2. Ausgabe 2017 unseres Informationsdienstes "Neues zum Baurecht". Wie gewohnt stellen wir Ihnen ausgewählte Urteile und ihre Auswirkungen in der Praxis vor. Sollte Sie hierzu weitergehende Fragen haben, können Sie uns gerne unter baurecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website.

Wir möchten Sie an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass unsere Kollegin und Partnerin Frau Dr. Eva-Dorothee Leinemann in Berlin als Notarin ernannt wurde. Wir freuen uns, dass Sie damit in unserem Berliner Büro neben den gewohnten anwaltlichen Dienstleistungen auch notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen bei Frau Dr. Leinemann vornehmen lassen können.

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre!

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Wesentliche Mängel verhindern Ablösung des Sicherheitseinbehalts: Klausel unwirksam!

Dr. Amneh Abu Saris

Wesentliche Mängel verhindern Ablösung des Sicherheitseinbehalts: Klausel unwirksam!

 

Mehrvergütungsanspruch für Zusatzleistungen auch bei Pflicht zur Vorlage von Nachtragsangeboten „möglichst vor Ausführung“

Hauke Meyhöfer

Mehrvergütungsanspruch für Zusatzleistungen auch bei Pflicht zur Vorlage von Nachtragsangeboten „möglichst vor Ausführung“

 

Kein Mitverschulden des Auftraggebers bei offensichtlichen Planungsfehlern

Dr. Wiebke Mund

Kein Mitverschulden des Auftraggebers bei offensichtlichen Planungsfehlern