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Neues zum Baurecht 03/2022

Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem aktuellen Newsletter stellen wir Ihnen mehrheitlich interessante Entscheidungen aus dem Bauvertragsrecht vor. Daneben möchten wir Sie selbstverständlich über die richtungsweisende Entscheidung des BGH zu Aufstockungsklagen von Architekten informieren.

Gerne möchten wir Sie noch auf künftige Veranstaltungen hinweisen:

  • Gewerbemietvertrag in 90 Minuten-
    Wichtiges Know-how für die Immobilienpraxis
    kostenloses Webinar am 05.07.2022 mit Vladislava Zdesenko

  • Die Risiken des neuen Wettbewerbsregisters und die Strategien der Bieter
    kostenloses Webinar am 28.07.2022 mit Dr. Oliver Homann

  • Nachträge nach VOB/B und BGB- Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung
    Seminar am 05.09.2022 mit Dr. Marc Steffen

  • 11. Berliner Brandschutztreff
    Seminar am 20.10.2022 mit Dr. Ralf Averhaus, Christoph Conrad, Stephan Erdmann u. w.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen

Amneh Abu Saris

BGH entscheidet Streit um Mindestsätze der HOAI - Mehr Rechtssicherheit für Architekten, Ingenieure und deren Auftraggeber

Dr. Ralf Averhaus

BGH entscheidet Streit um Mindestsätze der HOAI - Mehr Rechtssicherheit für Architekten, Ingenieure und deren Auftraggeber

 

Zu den Anforderungen einer Baukostenobergrenze: Eine Aufstellung zur Kostenkontrolle ist noch keine Beschaffenheitsvereinbarung.

Eva Hildebrandt-Bouchon, M.A.

Zu den Anforderungen einer Baukostenobergrenze: Eine Aufstellung zur Kostenkontrolle ist noch keine Beschaffenheitsvereinbarung.

 

BGH: Stillstandskosten sind auch dann nach § 2 Abs. 5. / 6 VOB/B erstattungsfähig, wenn sie nur mittelbare Folge einer vom Auftraggeber angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen sind.

Christian Kirschberger

BGH: Stillstandskosten sind auch dann nach § 2 Abs. 5. / 6 VOB/B erstattungsfähig, wenn sie nur mittelbare Folge einer vom Auftraggeber angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen sind.

 

Wertersatz bei Widerruf von aushäusig geschlossenem Werkvertrag

Nicolas Störmann

Wertersatz bei Widerruf von aushäusig geschlossenem Werkvertrag

 

Keine Pflicht zur „planlosen“ Mängelbeseitigung

Kai Linnemannstöns

Keine Pflicht zur „planlosen“ Mängelbeseitigung