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Neues zum Baurecht 04/2020

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die 4. Ausgabe 2020 unseres Informationsdienstes "Neues zum Baurecht". 

Mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen unter anderem die neuesten Entwicklungen zur Änderung der HOAI vorstellen und das Verhältnis zwischen einem verjährten Herstellungsanspruch und der Fälligkeit der Vergütung nach Auffassung des BGH darstellen.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie uns gerne unter baurecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website.

 Wir möchten Sie außerdem noch auf die neue Publikation von Dr. Amneh Abu Saris und Dr. Thomas Hildebrandt "Die Abnahme von Bauleistungen" aufmerksam machen. Im Rahmen unserer Online-Seminarreihe bieten wir aus aktuellen Anlass eine Veranstaltung zum Thema  "HOAI 2021 und Planungsnachträge" an. 

Wir wünschen eine spannende Lektüre! 

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Anmerkung zum Urteil des BGH vom 28.05.2020

Dr. Thomas Hildebrandt

Anmerkung zum Urteil des BGH vom 28.05.2020

 

Neue HOAI kommt

Dr. Ralf Averhaus

Neue HOAI kommt

 

Bedenkenanzeige immer unverzüglich an den Bauherrn!

Eva Hildebrandt-Bouchon, M.A.

Bedenkenanzeige immer unverzüglich an den Bauherrn!

 

Entschädigung gemäß § 642 BGB: Produktionsmittel müssen nicht auf der Baustelle vorgehalten werden!

Dr. Danilo Rosendahl

Entschädigung gemäß § 642 BGB: Produktionsmittel müssen nicht auf der Baustelle vorgehalten werden!