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Neues zum Baurecht 06/2019
Liebe Leserinnen und Leser,
vorliegend finden Sie die 6. Ausgabe 2019 unseres Informationsdienstes "Neues zum Baurecht".
Mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen zum Ende des Jahres u.a. eine Entscheidung des BGH zu den Verjährungsfristen von Kündigungsfolgekosten und des OLG Celle zu vorvertraglichen Hinweispflichten vorstellen.
Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie uns gerne unter baurecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website.
Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2020!
Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!