Neues zum Immobilienrecht 02/2026

Neues zum Immobilienrecht 02/2026

Liebe Leserinnen und Leser, 

in der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters „Neues zum Immobilienrecht 02/2026“ informieren wir Sie über drei praxisrelevante Entscheidungen, die für EigentümerInnen, Wohnungseigentümergemeinschaften, MaklerInnen und VermieterInnen gleichermaßen von Bedeutung sind.

Monique Ruttmann beschäftigt sich mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Balkonsanierungen. 

Elisabeth Rolfes befasst sich mit einer aktuellen Entscheidung zum Maklervertrag, in der der Bundesgerichtshof die Bedeutung der gesetzlich vorgeschriebenen Textform betont. 

Abschließend stellt Matthias Morguet einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zum Zweckentfremdungsverbot vor. Das Gericht präzisiert, unter welchen Voraussetzungen eine Nutzung noch als Wohnnutzung anzusehen ist.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und stehen Ihnen bei Fragen oder zur Vertiefung der Themen gerne zur Verfügung.

Ihr

Michael Göger

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Beschlusskompetenz der Gemeinschaft bei Balkonsanierung trotz Übertragung der Kostenlast auf einzelne Eigentümer

Monique Ruttmann

Beschlusskompetenz der Gemeinschaft bei Balkonsanierung trotz Übertragung der Kostenlast auf einzelne Eigentümer

 

Maklervertrag setzt Textform voraus – keine Textform, keine Provision!

Elisabeth Rolfes

Maklervertrag setzt Textform voraus – keine Textform, keine Provision!

 

Kriterien einer Nutzung zu Wohnzwecken i.S.d. ZwVbG

Matthias Morguet

Kriterien einer Nutzung zu Wohnzwecken i.S.d. ZwVbG