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Neues zum Immobilienrecht 02/2026
Liebe Leserinnen und Leser,
in der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters „Neues zum Immobilienrecht 02/2026“ informieren wir Sie über drei praxisrelevante Entscheidungen, die für EigentümerInnen, Wohnungseigentümergemeinschaften, MaklerInnen und VermieterInnen gleichermaßen von Bedeutung sind.
Monique Ruttmann beschäftigt sich mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Balkonsanierungen.
Elisabeth Rolfes befasst sich mit einer aktuellen Entscheidung zum Maklervertrag, in der der Bundesgerichtshof die Bedeutung der gesetzlich vorgeschriebenen Textform betont.
Abschließend stellt Matthias Morguet einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zum Zweckentfremdungsverbot vor. Das Gericht präzisiert, unter welchen Voraussetzungen eine Nutzung noch als Wohnnutzung anzusehen ist.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und stehen Ihnen bei Fragen oder zur Vertiefung der Themen gerne zur Verfügung.
Ihr
Michael Göger
Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!