Section-Image

Neues zum Baurecht 01/2021

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die 1. Ausgabe 2021 unseres Informationsdienstes "Neues zum Baurecht". 

Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters in diesem Jahr möchten wir Ihnen einen Einblick in die Tätigkeit der Autobahn GmbH des Bundes geben und die Vorteile einer Projektversicherung aufgreifen. Zudem stellen wir interessante Entscheidungen des BGH vor, bei denen es u. a. um die Frage geht, ob die Kosten für ein Privatgutachten zur Ermittlung der Nachtragshöhe erstattungsfähig sind.

Wir möchten Sie außerdem auf zwei interessante Online-Seminare aufmerksam machen:

  1. PRAXIS-UPDATE: HOAI 2021, PLANUNGSNACHTRÄGE UND AKTUELLE RECHTSPRECHUNG am 22.03.2021 
  2. DAS (kleine) 1 X 1 DER VOB/B – RECHTLICHES HANDWERKZEUG FÜR DIE TÄGLICHE BAUPRAXIS am 12.04.2021

Einen Überblick über unser Seminarangebot finden Sie hier.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie uns gerne unter baurecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website.

Wir wünschen eine spannende Lektüre! 

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

BGH bestätigt: Kein Schadensersatz in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten im Werkvertragsrecht!

Dr. Amneh Abu Saris

BGH bestätigt: Kein Schadensersatz in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten im Werkvertragsrecht!

 

Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens zur Ermittlung der Nachtragshöhe

Dr. Thomas Hildebrandt

Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens zur Ermittlung der Nachtragshöhe

 

Tätigkeitsbeginn der Autobahn GmbH des Bundes zum 01.01.2021 – Auswirkungen des Wechsels der Verwaltung der Bundesautobahnen auf künftige sowie laufende Gerichtsverfahren und Vergabeverfahren

Marco Michael Hohensee, LL.M.

Tätigkeitsbeginn der Autobahn GmbH des Bundes zum 01.01.2021 – Auswirkungen des Wechsels der Verwaltung der Bundesautobahnen auf künftige sowie laufende Gerichtsverfahren und Vergabeverfahren

 

Projektversicherung – Vorteile und Besonderheiten

Igor Zarva, LL.M.

Projektversicherung – Vorteile und Besonderheiten