Neues zum Baurecht 03/2026

Neues zum Baurecht 03/2026

Liebe Leserinnen und Leser, 

wenn aus Verzögerungen Haftungsfragen werden, aus Behinderungen keine Bauzeitanordnung und aus einem Plan ein geschütztes Kunstwerk – die aktuelle Rechtsprechung zeigt einmal mehr, dass es im Baurecht auf die Details ankommt.

Vier aktuelle Entscheidungen geben Anlass, genauer hinzusehen: Wann entsteht ein Anspruch gegen eine Behörde wegen einer verzögerten Genehmigung? Welche Erklärung des Auftraggebers macht aus einer Änderung im Bauablauf tatsächlich eine vergütungspflichtige Leistungsänderung? Und wie weit reicht die Bindung eines Architekten an Angaben zu den anrechenbaren Kosten?

Niklas Koschwitz beleuchtet eine Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg zur Haftung einer Behörde wegen Verzögerung bei der Genehmigungserteilung. Im Mittelpunkt steht die Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Genehmigungsanspruch bestand. Eine entscheidende Weichenstellung für einen möglichen späteren Amtshaftungsprozess.

Tobias Köhler nimmt ein Urteil des OLG Celle in den Blick. Dessen Botschaft ist klar: Nicht jede Veränderung des Bauablaufs ist zugleich eine Bauzeitanordnung. Für einen Vergütungsanspruch nach § 2 Abs. 5 VOB/B braucht es eine rechtsgeschäftliche Erklärung des Auftraggebers, die auf eine Änderung des Vertrags gerichtet ist.

Mit der Architektenvergütung beschäftigt sich Elisabeth Rolfes anhand einer Entscheidung des KG Berlin. Dabei geht es um die Frage, ob sich ein Architekt an einmal mitgeteilte – wenn auch fehlerhafte – Angaben zu den anrechenbaren Kosten festhalten lassen muss. Gerade bei vorzeitig beendeten Architektenverträgen können solche Angaben erhebliche Auswirkungen auf die Vergütung haben.

Und schließlich führt der Blick über das klassische Bau- und Architektenrecht hinaus ins Urheberrecht: Carola Schad stellt die Entscheidung des OLG Braunschweig vor, nach der auch ein Architektenplan als Vorstufe eines Werks der bildenden Kunst urheberrechtlich geschützt sein kann. Maßgeblich sind dabei unter anderem die gestalterische Eigenart und der Gebrauchszweck des geplanten Gebäudes.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung. 

Ihre

Amneh Abu Saris

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Haftung der Behörde wegen Verzögerung bei der Genehmigungserteilung - Wie geht das?

Niklas Koschwitz

Haftung der Behörde wegen Verzögerung bei der Genehmigungserteilung - Wie geht das?

 

Nicht jede Änderung im Bauablauf ist eine Bauzeitanordnung

Dr. Tobias Köhler

Nicht jede Änderung im Bauablauf ist eine Bauzeitanordnung

 

Bindung des Architekten an fehlerhaft mitgeteilte anrechenbare Kosten

Elisabeth Rolfes

Bindung des Architekten an fehlerhaft mitgeteilte anrechenbare Kosten

 

Ein Architektenplan kann als Vorstufe eines Werks der bildenden Künste Urheberrechtsschutz genießen

Carola Schad

Ein Architektenplan kann als Vorstufe eines Werks der bildenden Künste Urheberrechtsschutz genießen