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Neues zum Immobilienrecht 03/2026
Liebe Leserinnen und Leser,
das Immobilienrecht ist in Bewegung: Was passiert, wenn eine Kündigung zwar inhaltlich berechtigt, aber formal unwirksam ist? Wann kann eine pandemiebedingte Geschäftsschließung zu einer Anpassung der Miete führen? Und welche Spielräume haben Wohnungseigentümer beim Einbau einer Klimaanlage?
Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Monaten gleich in mehreren immobilienrechtlich relevanten Fragen wichtige Leitlinien gesetzt. Dabei zeigt sich: Ob Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht oder Insolvenzrecht – häufig kommt es auf die Details an.
Wir nehmen dies zum Anlass, in unserem Newsletter "Neues zum Immobilienrecht 03/2026" genauer hinzusehen.
Dr. Amneh Abu Saris beleuchtet ein Urteil zur formellen Unwirksamkeit von Kündigungen und der Frage, ob daraus automatisch Schadensersatzansprüche des Mieters entstehen.
Aline Eßers nimmt die lange erwartete Entscheidung zur Mietanpassung bei pandemiebedingten Geschäftsschließungen in den Blick und zeigt, welche Umstände bei der Prüfung nach § 313 BGB entscheidend sind.
Elisabeth Rolfes widmet sich einer praxisrelevanten Entscheidung zum Einbau von Split-Klimageräten in Wohnungseigentumsanlagen. Der BGH beschäftigt sich dabei nicht nur mit dem grundsätzlichen Gestattungsanspruch, sondern auch mit den möglichen Auswirkungen auf das Gemeinschaftseigentum.
Und schließlich geht es um die Mietsicherheit in der Mieterinsolvenz: Monique Ruttmann erläutert, wann ein Anspruch des Vermieters auf Wiederauffüllung einer verwerteten Sicherheit auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens durchgesetzt werden kann.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Ihr
Michael Göger
Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!