Section-Image

Neues zum Vergaberecht 03/2020

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns, Ihnen die dritte Ausgabe unseres Newsletters „Neues zum Vergaberecht“ präsentieren zu dürfen.

Auch in dieser Ausgabe haben wir uns bemüht, eine für die Beratungspraxis relevante Auswahl an Entscheidungen zu treffen, um Sie über die aktuellen Entwicklungen schnelllebigen Vergabegeschäft informiert zu halten.

Hervorzuheben ist in dieser Ausgabe die Entscheidung des BGH (Urteil vom 03.6.2020 - XIII ZR 22/19), die sich mit der Frage eines Interessenkonflikts aufgrund familiärer Beziehungen befasst. Ebenso interessant – gerade aus Sicht der Auftraggeber – sind die Corona-Erleichterungen im Unterschwellenbereich bei Bundesvergaben, die die Wertgrenzen für vermeintlich „unbürokratischere“ Verfahren, deutlich verschieben. Bieter sollten hingegen vor allem die Entscheidung der VK Bund (Beschluss vom 28.05.2020 - VK 1-34/20) kennen, die den taktischen Möglichkeiten des Instruments der Bieterfrage klare Grenzen setzt. Mit dem „Klassiker“ des Widerspruchs in den Vergabeunterlagen befasst sich der letzte Beitrag zu einer Entscheidung der VK Bund (Beschluss vom 07.09.2020 - VK 1-68/20), sodass wir sicher sind, eine Auswahl getroffen zu haben, die unserer breit gefächerten Leserschaft gerecht wird.

Wir möchten Sie außerdem noch auf zwei Veranstaltungen hinweisen:

  1. Am 20.10.2020 findet ein Online-Streitgespräch zum Thema "Wettbewerb oder Formalismus. Wohin bewegt sich das Vergaberecht" statt. Diskutanten sind Frau Dr. Mutschler-Siebert (K&L Gates) und Dr. Thomas Kirch (Leinemann Partner Rechtsanwälte). 
  2. Am 25.11.2020 findet ein Seminar zum Thema "Nachträge und Bauzeit aus mangelhafter Ausschreibung - Ansprüche nach BGB-Bauvertragsrecht 2018 und VOB 2019" statt. Referenten sind Prof. Dr. Ralf Leinemann, Jochen Lüders und Jarl-Hendrik Kues. 

Wir wünschen viel Freude bei der Lektüre! Über Ihre Anregungen und Rückfragen freuen wir uns. Schreiben Sie uns unter: vergaberecht@leinemann-partner.de.

Mit den besten Grüßen aus Frankfurt

Jonas Deppenkemper

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Ehegatten bei Bieter und Vergabestelle: kein zwingender Ausschluss des Bieters

Prof. Dr. Ralf Leinemann

Ehegatten bei Bieter und Vergabestelle: kein zwingender Ausschluss des Bieters

 

Öffentliche Vergaben in Corona-Zeiten  - Handlungsleitlinien des BMWi für die Vergabe öffentlicher Aufträge infolge von COVID-19 als temporäre Erleichterung?!

Sabrina Stahler (geb. Hißting)

Öffentliche Vergaben in Corona-Zeiten - Handlungsleitlinien des BMWi für die Vergabe öffentlicher Aufträge infolge von COVID-19 als temporäre Erleichterung?!

 

Verständnisfrage oder Rüge „durch die Blume“? Ein feiner und mitunter verhängnisvoller Unterschied!

Jonas Deppenkemper

Verständnisfrage oder Rüge „durch die Blume“? Ein feiner und mitunter verhängnisvoller Unterschied!