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Neues zum Baurecht 01/2020

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die 1. Ausgabe 2020 unseres Informationsdienstes "Neues zum Baurecht". 

Die Auswirkungen der COVID-19 Epidemie sind bereits in der Gesellschaft und Wirtschaft deutlich spürbar, auch die Bauwirtschaft wird sich den negativen Folgen nicht entziehen können. Jarl-Hendrik Kues und Felix Thomas aus dem Frankfurter Büro von Leinemann Partner Rechtsanwälte bieten einen Überblick über die rechtlichen Auswirkungen bei Bauprojekten und zeigen auf, wie sich Auftragnehmer verhalten sollten, wenn deren Baustellen von der Corona-Krise betroffen sind.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie uns gerne unter baurecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website.

Wir wünschen eine spannende Lektüre! 

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

COVID-19 als Fall der höheren Gewalt: Rechtsfolgen und Praxistipp

Jarl-Hendrik Kues, LL.M.

COVID-19 als Fall der höheren Gewalt: Rechtsfolgen und Praxistipp

 

Und noch mal: Fiktive Mängelbeseitigungskosten bei Altfällen!

Dr. Amneh Abu Saris

Und noch mal: Fiktive Mängelbeseitigungskosten bei Altfällen!

 

Mängelansprüche für vorbehaltene Mängel verjähren ab Abnahme!

Dr. Danilo Rosendahl

Mängelansprüche für vorbehaltene Mängel verjähren ab Abnahme!

 

Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses ist innerhalb einer Woche zu erledigen!

Kai Linnemannstöns

Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses ist innerhalb einer Woche zu erledigen!