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Neues zum Baurecht 04/2018

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die 4. Ausgabe 2018 unseres Informationsdienstes "Neues zum Baurecht". Wie gewohnt stellen wir Ihnen ausgewählte Urteile und ihre Auswirkungen in der Praxis vor. Sollten Sie hierzu weitergehende Fragen haben, können Sie uns gerne unter baurecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website.

Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf zwei Veranstaltungen aufmerksam machen:

Wir wünschen eine spannende Lektüre! 

 

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Bauleitender Architekt muss beauftrage Zusatzleistung bezahlen!

Dr. Amneh Abu Saris

Bauleitender Architekt muss beauftrage Zusatzleistung bezahlen!

 

Der Auftragnehmer muss die Abnahmefähigkeit der Leistung nicht gesondert nachweisen.

Dr. Eva-D. Leinemann, LL.M., Notarin in Berlin

Der Auftragnehmer muss die Abnahmefähigkeit der Leistung nicht gesondert nachweisen.

 

Verlängerung der Mängelgewährleistungsfrist durch einseitige Ergänzung des Auftraggebers im Abnahmeprotokoll

Hauke Meyhöfer

Verlängerung der Mängelgewährleistungsfrist durch einseitige Ergänzung des Auftraggebers im Abnahmeprotokoll

 

Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren auch ohne Abnahme und Schlussrechnungslegung!

Dr. Danilo Rosendahl

Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren auch ohne Abnahme und Schlussrechnungslegung!