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Neues zum Vergaberecht 04/2020

Liebe Leserinnen und Leser,

ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. Während die Welt weiterhin den Atem anhält und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bis heute noch nicht absehbar sind, wurde auch das Vergaberecht durch Notfallverordnungen und vermeintliche Vereinfachungen der Lage angepasst. Der Spagat zwischen unbürokratischer Beschaffung und Wettbewerb war somit sicher das zentrale, vergaberechtliche Thema der Krise.

Besonderes Aufsehen erregte in diesem Zusammenhang die Entscheidung der VK Bund (Beschl. v. 28.08.2020; Az.: VK 2-57/20), die über die eilige Direktvergabe zur Beschaffung von Schutzmasken des Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu entscheiden hatte. Das anschließende Open-House Modell, über das die Masken letztlich beschafft wurden, hat sich jedoch rückblickend nur als bedingt geeignet erwiesen: Die Beschaffung lief in der Tat rasend schnell. Die Qualität der Masken lässt jedoch zu wünschen übrig und beschäftigt Rechtsanwälte und Justiz mit Sicherheit noch eine ganze Weile. Die Formel „weniger Vergaberecht gleich effizientere Beschaffung“, der auch die meisten beschlossenen Erleichterungen folgen, greift somit ganz offensichtlich zu kurz und wird zu überdenken sein.

Unabhängig von diesem Zwischenfazit gab es jedoch auch im Jahr 2020 ein Vergaberecht jenseits von Corona, dem wir auch die letzte Ausgabe unseres Newsletters widmen möchten. Denn auch zu den vergaberechtlichen „Dauerbrennern“ Eignungsleihe, fehlende Angaben in Formblättern, Vorabinformationen und Direktvergaben gibt es neue Entscheidungen, die wir Ihnen in dieser Ausgabe vorstellen möchten.

Wir möchten Sie außerdem auf ein kostenfreies Online Seminar zum Thema "DER MINIWETTBEWERB BEI RAHMENVEREINBARUNGEN – QUALITATIVE WERTUNG AM BEISPIEL SOFTWAREENTWICKLUNG" am 26.01.2021 aufmerksam machen. Sie können sich direkt online anmelden.

Unserer kostenfreien Online-Seminarreihe haben wir noch ein weiteres Seminar zum Thema "GRUNDZÜGE DES VERSICHERUNGSRECHTS UND EINBLICKE IN DAS WESEN DER BAUPROJEKTVERSICHERUNG" am 23.03.2021 hinzugefügt. Sie können sich direkt online anmelden.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre und eine besinnliche Weihnachtszeit.

Über Ihre Anregungen, Rückfragen oder auch Diskussionen über weitere Problemstellungen resultierend aus der derzeitigen Praxis freuen wir uns. Schreiben Sie uns unter: vergaberecht@leinemann-partner.de.

Mit den besten Grüßen aus Frankfurt und bleiben Sie gesund

Jonas Deppenkemper

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Entweder ganz oder gar nicht: Auch ein unvollständig ausgefülltes Formblatt fehlt

Bastian Haverland

Entweder ganz oder gar nicht: Auch ein unvollständig ausgefülltes Formblatt fehlt

 

Notwendige Mitteilung der Zuschlagsabsicht auch an Bieter deren Angebote durch Ablauf der Bindefrist erloschen sind

Patrick Böck, LL.M.

Notwendige Mitteilung der Zuschlagsabsicht auch an Bieter deren Angebote durch Ablauf der Bindefrist erloschen sind

 

Direktvergabe – Was gehört in den Vergabevermerk?

Sabrina Stahler (geb. Hißting)

Direktvergabe – Was gehört in den Vergabevermerk?