Neues zum Baurecht 02/2026

Neues zum Baurecht 02/2026

Liebe Leserinnen und Leser,

das Bau- und Immobilienrecht bleibt in Bewegung – und die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters "Neues zum Baurecht" zeigt einmal mehr, wie stark Rechtsprechung und Praxis miteinander verflochten sind. Die Gerichte beschäftigen sich zunehmend mit Fragen, die weit über rein technische Rechtsanwendung hinausgehen: Es geht um Risikoverteilung, Verbraucherschutz, Treu und Glauben sowie um die wirtschaftlichen Folgen vermeintlich kleiner Entscheidungen auf der Baustelle.

Besonders deutlich wird dies in der aktuellen Entscheidung des EuGH zum Verbraucherwiderruf. Der Gerichtshof stellt klar, dass Verbraucherrechte nicht schrankenlos gelten, sondern im Einzelfall auch rechtsmissbräuchlich ausgeübt werden können. Gerade bei komplexen Bau- und Planungsverträgen gewinnt damit die Frage an Bedeutung, wann tatsächlich ein schutzwürdiges Ungleichgewicht zwischen den Vertragsparteien vorliegt und wann europarechtliche Schutzmechanismen strategisch genutzt werden sollen.

Auch die Abnahme bleibt ein Dauerbrenner der baurechtlichen Rechtsprechung. Sowohl der BGH zur Verjährung bei unwirksamen Abnahmeklauseln als auch das OLG Frankfurt a. M. zur fehlenden konkludenten Abnahme des Gemeinschaftseigentums zeigen, welche erheblichen praktischen Auswirkungen die rechtliche Einordnung der Abnahme weiterhin hat. Für Bauträger, Auftragnehmer und Wohnungseigentümergemeinschaften bleibt die sorgfältige Gestaltung und Dokumentation von Abnahmeprozessen daher essenziell.

Dass im Baurecht oft wenige Zentimeter über erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen entscheiden können, verdeutlicht die aktuelle Überbau-Entscheidung des BGH eindrucksvoll. Der Senat betont die strengen Voraussetzungen des § 912 BGB und macht deutlich, dass wirtschaftliche Härten keine allgemeine Billigkeitskorrektur rechtfertigen. Das Rückbaurisiko bleibt damit ein Thema von erheblicher praktischer und finanzieller Tragweite.

Daneben befassen sich die Gerichte weiterhin intensiv mit nachbarrechtlichen Konflikten sowie den wirtschaftlichen Folgen gestörter Bauabläufe. Das OVG Nordrhein-Westfalen stärkt die Rechte von Nachbarn gegenüber erheblich veränderten Bauvorhaben trotz früherer Zustimmung, während das OLG Köln wichtige Hinweise zur Berechnung von Zusatzhonoraren bei Bauzeitverlängerungen liefert – ein Thema, das die Praxis seit Jahren beschäftigt und weiterhin viele offene Fragen bereithält.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und wertvolle Impulse für Ihre Praxis.

Ihre
Amneh Abu Saris

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

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