News | Newsletter | Neues zum Vergaberecht 02/2026
Neues zum Vergaberecht 02/2026
Liebe Leserinnen und Leser,
die Welt des Vergaberechts dreht sich weiter - nicht zuletzt, weil der Gesetzgeber das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet hat, das am 01.07.2026 in Kraft treten soll. Wir freuen uns daher, über Ihr Interesse an der zweiten Ausgabe unseres Newsletters „Neues zum Vergaberecht“ im Jahr 2026.
In der Rubrik „Meldungen“ berichten wir u.a. über gesetzliche Neuregelungen zum Vergaberecht auf Bundes- und Landesebene. Zudem informieren wir über einen aktuellen Beschluss des OLG Düsseldorf, in dem die Verfassungsmäßigkeit der im Vergabebeschleunigungsgesetz vorgesehenen Regelung zum Wegfall der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde in Frage gestellt wird. Das OLG Düsseldorf hat nämlich die Frage der Verfassungsmäßigkeit der inhaltsgleichen Regelung des § 16 Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
Auch die vergaberechtlichen Entscheidungen, die wir in diesem Newsletter besprechen, befassen sich mit aktuellen Themen:
Furkan Arcan widmet sich einer Entscheidung der OLG Düsseldorf, wonach eine Gesamtvergabe bei enger technischer Verzahnung der Gewerke zulässig sein kann. Unter welchen Voraussetzungen der öffentliche Auftraggeber von einer Losvergabe absehen kann, war eines der umstrittensten Themen bei der Vergaberechtsreform.
Kevin Schmidt befasst sich mit einer Entscheidung des OLG Naumburg und dem praxisrelevanten Thema von wettbewerbsbeschränkenden Eignungsanforderungen.
Dr. Martin Büdenbender behandelt die Entscheidung des EuGH, wonach ein „Mehr“ als Tariftreue bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Angebots berücksichtigt werden kann.
Aliena Metken befasst sich mit einer Entscheidung des OLG Jena zur Vergleichbarkeit von Referenzen.
Laura Maria Wloka stellt die Entscheidung der VK Sachsen vor, wonach individuelle Bieterbedingungen im Angebot zum zwingenden Ausschluss führen.
Mert Dogangüzel widmet sich einer Entscheidung des OLG Frankfurt/Main zu den Anforderungen an eine sachgerechte Prüfung der Unauskömmlichkeit eines Angebotspreises.
Sollten Sie Fragen zu unseren Beiträgen haben, können Sie uns gerne unter vergaberecht@leinemann-partner.de schreiben oder die jeweiligen Autoren ansprechen.
Viele weitere Entscheidungen, Hinweise auf unsere Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website unter www.leinemann-partner.de.
Viel Spaß bei einer hoffentlich informativen Lektüre wünscht Ihnen
Dr. Martin Büdenbender
Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!