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Neues zum Vergaberecht 03/2026
Liebe Leserinnen und Leser,
soviel Reform war nie - jedenfalls im Vergaberecht. Vom Entwurf des Public Procurement Acts auf europäischer Ebene bis zu den Vergabegesetzen der Länder, überall werden Regelungen geändert, um die Effizienz des Vergaberechts zu steigern. Da heißt es den Überblick zu bewahren!
Hierbei hilft der Beitrag von Mert Dogangüzel, der das Berliner Vergaberecht nach der Novelle 2026 vorstellt und rechtsvergleichende Hinweise zu den Vergabegesetzen der anderen Bundesländer gibt.
Kevin Schmidt befasst sich mit einem Klassiker des Vergaberechts in einer aktuellen Entscheidung der VK Bund: dem Losverzicht und der Dokumentation seiner Rechtfertigung im Wege einer Gesamtabwägung.
Laura Maria Wloka stellt eine Entscheidung der VK Saarland vor, in der es um die No-Gos bei der Angebotserstellung geht, wenn die Vergabeunterlagen fehlerhaft sind.
Dr. Helena Sitz widmet sich auf der Grundlage einer Entscheidung der VK Berlin dem spannenden Thema, wie weit eigentlich eine Aufklärung von Angeboten zulässig ist.
Yaroslav Shevchuk stellt den „Paukenschlag“ des Kammergerichts zu Informationspflichten nach § 134 GWB vor.
Dr. Martin Büdenbender geht anhand einer aktuellen Entscheidung der Frage nach, wie lange Bauaufträge ausschreibungsfrei geändert werden dürfen.
Sollten Sie Fragen zu unseren Beiträgen haben, können Sie uns gerne unter vergaberecht@leinemann-partner.de schreiben oder die jeweiligen Autoren ansprechen.
Viele weitere Entscheidungen, Hinweise auf unsere Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website unter www.leinemann-partner.de.
Viel Spaß bei einer hoffentlich informativen Lektüre wünscht Ihnen
Dr. Martin Büdenbender
Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!