News | Newsletter | Neues zum Vergaberecht 03/2026
Meldungen
Entwurf einer EU-Vergabeverordnung
Die EU-Kommission hat am 09.09.2026 den offiziellen Entwurf für eine einheitliche und unmittelbar geltende EU-Vergabeverordnung vorgelegt, nachdem bereits im Juli Arbeitsdetails durchgesickert waren. Dieses als „Public Procurement Act“ bezeichnete Regelwerk soll die bisherigen drei Vergaberichtlinien ablösen.
Der neue Public Procurement Act enthält 149 Artikel in sieben Teilen und soll die drei aktuellen Richtlinien zum Vergaberecht (2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU) durch eine neue, europaweit unmittelbar geltende Verordnung ersetzen. Anders als bei den Richtlinien entfällt damit der nationale Umsetzungsspielraum weitgehend. Die Regeln würden künftig unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten gelten.
Besonders hervorzuheben sind die folgenden Punkte:
- Vereinfachte und verständlichere Regeln
Alle bestehenden Richtlinien und sektorspezifischen Rechtsvorschriften werden zu einer einzigen, unmittelbar anwendbaren Verordnung zusammengefasst. So wird die Komplexität und der Verwaltungsaufwand verringert. Es soll nur noch drei reguläre Verfahrensarten geben, darunter ein neues Innovationsverfahren.
- Eine einzige Plattform für alle Beschaffungen in der EU
Es soll ein digitaler Vergabe-Marktplatz entstehen, der aus vernetzten und interoperablen eProcurement-Plattformen der Mitgliedstaaten besteht und außerdem einen einheitlichen Rahmen für die Datenverwaltung schafft.
- Stärkere Unterstützung für Umwelt-, Sozial-, Innovations- und Sicherheitsaspekte
Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis wird zur Standard-Vergabe-Methode. Dabei müssen Qualitätskriterien, wie Umwelt-, Sozial-, Innovations-, Sicherheits- und Resilienz-Aspekte bei der Wertung grundsätzlich mit mindestens 30 Prozent gewichtet werden. Außerdem tritt ein „Compliance or Explain“-Mechanismus ein: Öffentliche Auftraggeber können von diesem Ansatz abweichen, wenn sie darlegen, wie die Qualität einer Leistung anderweitig gewährleistet wird.
- Mehr Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und strategische Autonomie
Der Vorschlag der EU-Kommission berücksichtigt die wachsende geopolitische Bedeutung des öffentlichen Vergabewesens. Er ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern - und schreibt es in einigen Fällen sogar vor -, Risiken für die Sicherheit der Union oder der Mitgliedstaaten in Bezug auf sensible Informationen, die Cybersicherheit und unzulässige Einflussnahme durch Drittländer zu adressieren. Außerdem schafft der Vorschlag einen allgemeinen europäischen Präferenzrahmen für das Vergabewesen („Made in Europe“).
VgV-Novelle setzt neue EU-Vorgaben um
Mit der Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 02.09.2026 wurden die VgV und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) an mehrere aktuelle unionsrechtliche Vorgaben angepasst. Die Neuregelungen gelten seit dem 08.09.2026 und berücksichtigen unter anderem die Richtlinie (EU) 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen und die Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz.
Neufassung der Abschnitte 2 und 3 der VOB/A
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen hat die Neufassung der Abschnitte 2 und 3 der VOB/A erarbeitet. Diese hat das Bundesbauministerium am 24.08.2026 im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat. Nach der Aktualisierung der Verweise in der Vergabeverordnung (VgV) sowie der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) gelten die Neuregelungen verbindlich seit dem 08.09.2026. Die Neufassung trägt den amtlichen Titel „Ausgabe 2026“ und ersetzt die Fassung vom 31.01.2019 einschließlich der Änderungen aus dem Jahr 2023.
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